Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen!
- Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
- Die Angaben sind freiwillig, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.
- Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.
- Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) UND dem PartyPass kann sich der Inhaber bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter ausweisen.
- Der PartyPass wird beim Veranstalter hinterlegt und beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder abgeholt! Grundsätzlich sind dies für:
- 16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr
- 14 und 15-Jährige spätestens um 22.00 Uhr (allerdings nur bei speziellen Veranstaltungen für Jugendliche von anerkannten Trägern der Jugendhilfe oder mit Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes)
- Der Veranstalter ist zum Zwecke der Nachverfolgung berechtigt, nach 24.00 Uhr die Namen der Personen im Veranstaltungsraum bekannt zu geben, die den PartyPass noch nicht abgeholt haben.
- Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar einbehalten und entwertet/vernichtet.
- Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zulässt. Der PartyPass ist kein „Berechtigungsausweis“.
- Für die Verwahrung des PartyPasses kann vom Veranstalter ein Pfand erhoben werden. Dies soll 10 € pro Person nicht übersteigen. Das Pfand wird bei Abholung des PartyPasses bei der Veranstaltung bis 0:30 Uhr an den Inhaber des PartyPasses vollständig zurückgezahlt. Nach 0:30 Uhr wird das verbliebene Pfand mit den nicht abgeholten PartyPässen an die zuständige Gemeinde übergeben. Nur diese darf das Pfand als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Es besteht kein Anspruch des PartyPass-Inhabers auf Rückzahlung.
- Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus bzw. ans Landratsamt weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen und/oder ein Gespräch anberaumt werden.
Einwilligungserklärung
Durch das Akzeptieren dieser AGBs willige ich zu folgenden Punkten ein:
- Der Veranstalter darf im Falle eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz meine auf dem PartyPass aufgeführten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Nachverfolgung bei der Veranstaltung und im Nachgang an die Gemeinde oder das Landratsamt weiterleiten, welche die Veranstaltung gestattet hat, bzw. auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet. Die Gemeinde bzw. das Landratsamt (Jugendamt) wird meine Daten für den Zweck der Kontaktaufnahme mit meinen Eltern verwenden und anschließend löschen.
- Der Veranstalter darf, wenn ich den PartyPass bis 24:00 Uhr nicht abgeholt habe, meinen Namen im Veranstaltungsraum öffentlich durchsagen.
- Der Veranstalter darf das evtl. erhobene Pfand einbehalten und an die zuständige Gemeinde übergeben, wenn ich den PartyPass nicht rechtzeitig (bis spätestens 0:30 Uhr) abgeholt habe. Ich habe keinen Anspruch auf Erstattung.
- Die Gemeinde oder eine andere Behörde darf meine Eltern auf den Verstoß gegen die Anwesenheitszeiten des Jugendschutzgesetzes aufmerksam machen. Die Behörde kann eine Bearbeitungsgebühr erheben oder die Eltern zu einem Gespräch vorladen.
Bestätige, dass du die Bedingungen gelesen hast und mit ihnen einverstanden bist.