Sie kennen das als Eltern: Das Jugendschutzgesetz wäre eine tolle Sache, wenn es denn eingehalten würde!
Der PartyPass ist eine Hilfe dafür: Er kann (kostenlos) von unserer Seite geladen und am PC ausgefüllt werden. Der PartyPass ermöglicht in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis den Einlass zu einer Veranstaltung. Der Vorteil ist der, dass der PartyPass an der Einlasskontrolle einbehalten werden darf – das darf man seit der Änderung des Bundespersonalausweisgesetzes mit dem Perso nicht mehr. Der Veranstalter weiß also mit Hilfe des PartyPass ganz genau, welche Jugendlichen zu welcher Zeit noch im Veranstaltungsraum sind. Falls notwendig können „überfällige“ Jugendliche sogar namentlich zum Verlassen der Veranstaltung aufgefordert werden, wenn die Zeitgrenzen überschritten werden (meistens reicht die Androhung dieser Maßnahme).
Für Sie als Eltern hat dies den Vorteil, dass Sie relativ sicher sein können, dass bei Veranstaltungen mit PartyPass ein wirkungsvolles Mittel zur Einhaltung der Zeitgrenzen des Jugendschutzgesetztes verwendet wird.
Wir bitten Sie deshalb, ihre Kinder bei der Ausstellung des PartyPasses zu unterstützen!
Allerdings ist der PartyPass nicht mit einem Freibrief zu verwechseln. Bitte nehmen Sie ihre Verantwortung als Eltern wahr und achten Sie darauf, was ihr Kind macht, wo es hin geht, wann es zurück kommt. Wenn ein PartyPass nach dem Fest liegen bleibt wird der Veranstalter diese zum örtlichen Bürgermeisteramt/Rathaus bringen, dieses wiederum wird die Eltern anschreiben und darauf aufmerksam machen, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt oder es kann zu einem Gespräch einladen. Außerdem können Gebühren entstehen.
Achten Sie also als Eltern auch darauf, dass ihr Kind die Veranstaltung auch rechtzeitig wieder verläßt bzw. holen sie es zu einer vereinbarten Zeit ab!