Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige (unter 18) Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte früher die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Das geht seit Oktober 2010 nicht mehr, als das Personalausweisgesetz geändert wurde.
Nun besteht mit dem PartyPass die Möglichkeit, dass genauso weiterverfahren wird wie bisher: Anstatt des Personalausweises wird der PartyPass (nach Kontrolle, ob die Angaben korrekt sind) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt.
Damit kann das bewährte Verfahren am Einlass einer Veranstaltung weiter praktiziert werden. Der PartyPass ist die Gewähr dafür, dass auch Jugendliche unter 18 Jahren unter Berücksichtigung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes an Festen teilnehmen können.