Welche Auswirkung hat der PartyPass auf die „Erziehungsbeauftragte Person“, also eine Begleitperson? Darf man auch mit PartyPass und einer Begleitperson länger auf dem Fest bleiben?
Grundsätzlich haben PartyPass und „Erziehungsbeauftragte Person“ nichts miteinander zu tun. Es steht im Ermessen des Veranstalters (Hausrecht) ob er bei seiner Veranstaltung die „Erziehungsbeauftragte Person“ anerkennt oder nicht. Viele Veranstalter sind dazu übergegangen, keine Erziehungsbeauftragungen mehr anzuerkennen, weil viele Fälschungen aufgetaucht sind und dann der Veranstalter wieder in Schwierigkeiten war.