Du brauchst den PartyPass!

Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige (unter 18) Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Anstatt des Personalausweises wird der PartyPass abgegeben.

Und so geht’s


Herunterladen

Im Download-Bereich das passende Bundesland, den Landkreis, die Stadt oder die Gemeinde auswählen und anschließend den PartyPass herunterladen.


Ausfüllen

Lade ein Foto in das passende Feld und fülle die Angaben zu deiner Person aus. Da der PartyPass mit deinem Ausweis verglichen wird, sollten die Angaben natürlich stimmen.


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Den PartyPass ausdrucken und die nächste Party ansteuern. (Für längere Haltbarkeit empfehlen wir den PartyPass zu laminieren.)

Informationen zum PartyPass

Der PartyPass betrifft nicht nur die Nutzenden, sondern auch Erziehungsberechtigte, Institutionen und Veranstalter.

Häufige Fragen zum PartyPass

Die wichtigsten Fragen rund um den PartyPass auf einen Blick.

  • PartyPass und „Erziehungsbeauftragte Person“

    Welche Auswirkung hat der PartyPass auf die „Erziehungsbeauftragte Person“, also eine Begleitperson? Darf man auch mit PartyPass und einer Begleitperson länger auf dem Fest bleiben? Grundsätzlich haben PartyPass und „Erziehungsbeauftragte Person“ nichts miteinander zu tun. Es steht im Ermessen des Veranstalters (Hausrecht) ob er bei seiner Veranstaltung die „Erziehungsbeauftragte Person“ anerkennt oder nicht. Viele Veranstalter…


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  • Welchen PartyPass lade ich herunter?

    Immer wieder taucht die Frage auf, ob ich als Festbesucher, der ein Fest in einem anderen, als meinem Heimat-Landkreis besuchen will, einen PartyPass des dortigen Landkreises benötige. Antwort: Nein. Jugendliche laden sich nur einen PartyPass und zwar den des Heimat-Landkreises herunter. Das genügt!


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  • Was ist der PartyPass?

    Der PartyPass ist eine gute Möglichkeit für minderjährige (unter 18) Festbesucher, bei Festen eingelassen zu werden. Jeder Veranstalter, der Wert auf Jugendschutz legt, hatte früher die Möglichkeit, den Personalausweis einzubehalten, um einen Überblick über die anwesenden Jugendlichen zu haben. Das geht seit Oktober 2010 nicht mehr, als das Personalausweisgesetz geändert wurde. Nun besteht mit dem…


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  • Wer steht hinter dem PartyPass?

    Der PartyPass ist eine Initiative des „Netzwerk Neue Festkultur„. In diesem Netzwerk sind derzeit 18 Landkreise in Baden-Württemberg und einer in Bayern zusammengeschlossen und arbeiten gemeinsam an der Umsetzung der Idee der „Neuen Festkultur“. Mitglieder des Netzwerks sind MitarbeiterInnen aus den Bereichen Jugendarbeit/Jugendschutz der Landratsämter, der Polizei, der Kreisjugendringe, von Beratungsstellen und freien Trägern. Die…


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  • Wo kriege ich den PartyPass?

    Den PartyPass gibt es nur hier auf der Homepage. Er ist eine geschützte Marke, darf also nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine PDF-Datei steht zum Download bereit, die am eigenen Rechner ausgefüllt und ausgedruckt werden kann/muss. Dazu ist ein Programm zur Darstellung von pdf-Dokumenten nötig. Es werden von uns keine persönlichen Daten gespeichert.


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  • Wofür einen PartyPass?

    Der PartyPass dient zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Er darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten und am Ende der Veranstaltung wieder ausgegeben werden. Der PartyPass kann kostenfrei heruntergeladen und ausgefüllt werden. Dann nur noch ausschneiden und falten – fertig! Wir können nicht dafür garantieren, dass alle Veranstalter den PartyPass bereits kennen und/oder akzeptieren. Wir arbeiten…


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